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Berufsfotografen kein reglementiertes Gewerbe - wie geht's weiter

Update 14. Juli 2016

Nachdem schon 2.5 jahre ins Land gezogen sind: hier mein follow-up Artikel "Vernichten Halbprofis den Berufsfotografen".

 

Wie melde ich den Fotografen an? (letztes Update: 13.01.2014)


Das Gewerbe ist nun über die Bezirkshauptmannschaften bzw die Magistratischen Bezirksämter in Wien anmeldbar. Zwar ist das neue Gewerbe "Fotograf" noch nicht in der Liste der freien Gewerbe, aber das ist wohl nur noch eine Frage der Zeit. Es ist hilfreich zur Anmeldung das ausgedruckte Bundesgesetzblatt mit der Veröffentlichung mitzunehmen (danke Alexander Mikula für den Tip!) Da die Info des unreglementierten Gewerbes noch recht frisch ist... ;)

Auch wenn es nicht ganz einfach war und die Mitarbeiter von der neuen Regelung noch nichts wussten: Ich habe soeben per 31.12.2013 meinen "Pressefotografen und Fotodesigner" zurückgelegt (nicht stillgelegt) und per 1.1.2014 den "Fotografen" angemeldet. Damit erspare ich mir doppelte Kammerumlage (weil 1 Tag angemeldetes Gewerbe reicht, um zumindest 50% der Kammerumlage zahlen zu müssen!). Eine "Ummeldung" als solche gibt es nicht. Die Rechnung für die Aktion kommt dann per Post und wird ca 57€ kosten :/

Übrigens ist die Behörde verpflichtet, ein Gewerbeansuchen entgegen zunehmen: siehe hier

 

Die Anmeldung ist für das Gewerbe "Fotograf" und in meinem Fall vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung geschehen. Den endgültigen Bescheid bekommt man ein paar Tage später postalisch zugestellt.

 

UPDATE 27. Dezember 2013: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

UPDATE 09. Jänner 2014: Mein Gewerbe "Berufsfotograf" wurde per 01. Jänner 2014 angemeldet.

UPDATE 13. Jänner 2014: Eine "Erweiterung" des Gewerbes ist leider auch nicht frei von Kosten - siehe die Info dazu der Stadt Wien

Update 24. Jänner 2014: Scheinbar ist das abhängig von BH/Magistrat - nicht überall löhnt man ... 

 

Nachdem dieses Thema einiges an medialem Echo erhalten hat, möchte ich hier die Erkenntnisse und Beantwortungen von damit verbundenen Fragen zusammenfassen.

 

Stellungnahme der Innung zum Urteil - unglaublich...

Offener Brief an Fotografen-Innung als Reaktion auf die Stellungnahme.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2013

 

 

Achtung: Ich bin kein Jurist und das ist keine rechtsgültige Auskunft:

 

Ab wann gilt die Entscheidung des VfgH?

Die im Urteil geforderte Veröffentlichung durch das Bundeskanzleramt ist mit 27. Dezember 2013 geschehen. Damit ist nun der Weg frei zur "Ummeldung" oder "Anmeldung" zum Berufsfotografen.

 

Was passiert nun mit dem existierenden Gewerbe "Pressefotograf u. Fotodesigner"?

In ein paar Tagen wird sich weisen, ob beide Wortlaute zusammengeführt werden und ob dies automatisch geschieht oder nicht. Sobald das klar ist, wird die Innung auf der homepage http://wien.fotografen.at bzw per Newsletter ihre Mitglieder informieren (was für die Wiener Innung gilt, gilt analog für die anderen Innungen auch).

 

Was passiert, wenn ich eine laufende Anmeldung habe (zB auf individuelle Befähigung)?

Aktuell wird geprüft, wie mit laufenden Anmeldungen umgegangen werden soll. Wahrscheinlich müssen die laufenden Anträge zurückgezogen werden und nach der Veröffentlichung eine neue Gewerbeanmeldung eingereicht werden. Möglich ist auch, daß negative Entscheide für die laufenden Anträge ausgehen und  man einfach nach der Veröffentlichung eine neue Anmeldung einreicht.